
Online-Seminar: Eingliederungshilfe
8. November | 19:00 - 22:00
15,00€
Das Recht der Eingliederungshilfe wurde durch das BTHG zum Januar 2020 grundlegend reformiert.
In diesem Seminar werden die unterschiedlichen Leistungen dargestellt, die seitens der Eingliederungshilfe gewährt werden können.
Beispielhaft seien hier Leistungen für barrierefreies Wohnen (Umbau – Ausbau), Assistenzleistungen, Kfz-Hilfe und Hilfsmittel (die von der gesetzl. KK nicht komplett finanziert werden) genannt.
Wir werfen zudem einen Blick auf die Leistungen angrenzender Kostenträger wie z.B. der Krankenkassen und der Grundsicherungsämter.
Wichtig zu wissen: Eingliederungshilfe steht Familien und Kindern aller Altersstufen zu.
Anmerkung einer Teilnehmerin vom Seminar 2022:
Bis heute zum Seminar mit Herrn Au dachte ich doch ein wenig Plan zu haben, was uns zustehen würde.
Jetzt ist mir seit Stunden übel nach der Erkenntnis wieviel Geld wir dieses Jahr “verschenkt ” haben.
Ich würde jedem raten, der Projekte wie wir, die 6stellig werden, vorhat sich vorab anwaltlich zu beraten lassen.
Mit hätte das wahrscheinlich mindestens 25000 Euro Refinanzierung bedeutet, wenn nicht sogar das doppelte.
Referent: Christian Au LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
Teilnahmegebühr für
Mitglieder: 15,- Euro
Fördermitglieder: 25,- Euro
Nichtmitglieder: 35,- Euro
Bei Stornierung 2 Wochen vor dem Seminar berechnen wir 50% Stornogebühr. Bei Absage ab 2 Tage vor Seminar werden keine Kosten erstattet.