Service

Hier haben wir einige Informationen wie beispielsweise zur Pflegereform 2021, die Regelbedarfssätze für volljährige, Hilfsmittelanträge und vieles mehr. Sollten Sie hier irgendwelche Informationen vermissen, melden Sie sich gerne bei uns.

Pflegereform 2021

Bedarfsgerechte Pflege zu Hause Im Mittelpunkt der Pflegereform 2021 steht eine noch bedarfsgerechtere Versorgung der Pflegebedürftigen in ihrer eigenen Wohnung. Die Pflege soll noch besser mit den zu erbringenden Leistungen und den professionellen Pflegediensten abgestimmt werden können. Pflegebedürftige oder ihre pflegenden Angehörigen sollen frei entscheiden können, ob sie ganze Dienstleistungskomplexe in Anspruch nehmen oder Zeitkontingente für die Leistungserbringung wählen wollen. Auf diese Weise können sich die Betroffenen die notwendigen Leistungen entsprechend ihrer jeweiligen Pflegesituation individuell gestalten und zusammenstellen. (Quelle: libify.de)

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.

Kurzzeitpflege

Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Checkliste für Eltern behinderter Kinder

In unserer Checkliste finden Sie viele Informationen zu Themen wie Heilmittel, Schwerbehindertenausweis, Steuererleichterungen, Familienunterstützender Dienst, Kurzzeitpflege, Krankengeld für Eltern kranker behinderter Kinder, Therapeutische Hilfen und Frühförderung und viele mehr.

Pflegegrad

Grundsätzlich haben auch Kinder Anspruch auf die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das Problem dabei ist, dass Kinder -besonders Säuglinge- einen „natürlichen Pflegebedarf“ haben. Danach wäre eigentlich jedes Kleinkind ein Pflegefall. Das ist natürlich nicht sinnvoll, und also auch nicht gewollt. Um dennoch die Leistungen der Pflegeversicherung auch für Kinder anwenden zu können wird im Grunde so verfahren, wie bei Erwachsenen auch. Maßgebend ist der Pflegebedarf, der über das normale Maß hinausgeht.

Tipps für den MDK Besuch

Nach dem Eingang Ihres Antrages auf Einstufung bzw. Höhereinstufung bei der zuständigen Pflegekasse wird sich der Medizinische Dienst (MDK) bei Ihnen melden und einen Begutachtungstermin vereinbaren. Seien Sie auf diesen vorbereitet.

Behinderten Pauschbetrag 2021

Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und Steuervereinfachung sind ab dem VZ 2021 die einige neue Maßnahmen enthalten.

Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel

Hygiene in der Pflege ist sehr wichtig. Pflegebedürftige haben deshalb Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 60 Euro pro Monat.

Sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Mundschutz, Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einweghandschuhe, Schutzschürzen sowie Desinfektionsmittel für Hände und Flächen. Für diese Produkte erstattet die Pflegeversicherung regelmäßig einen Betrag von 40,00 Euro pro Monat.

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