Tipps für den MDK Besuch
Nachdem Ihr Antrag auf Einstufung oder Höherstufung bei der zuständigen Pflegekasse eingegangen ist, setzt sich der Medizinische Dienst (MDK) mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin zur Begutachtung.
Vorbereitung
Bereiten Sie sich auf diesen Termin vor. Es kann hilfreich sein, sich Notizen über den Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person zu machen. So stellen Sie sicher, dass Sie bei der Begutachtung nichts vergessen. In vielen Fällen ist eine Checkliste übersichtlicher als schriftliche Notizen. Schreiben Sie dazu den Pflegebedarf in Stichpunkten auf und gehen Sie ihn Schritt für Schritt mit dem Gutachter durch.
Medizinische Befunde
Medizinische Befunde sind bei der Einstufung nicht ausschlaggebend, sie können dem Gutachter aber entscheidende Hinweise geben und im Zweifelsfall als Begründung für eine aufwändigere Pflege dienen. Dazu gehören auch Unterlagen über Physiotherapie, Ergotherapie oder verwendete Hilfsmittel. Wichtig ist auch das Ausfüllen eines Pflegetagebuchs. Sorgen Sie deshalb dafür, dass alle Unterlagen für die Begutachtung durch den MDK zur Verfügung stehen.
Beschreibung der Pflegesituation
Beschreiben Sie dem Gutachter die Pflegesituation so genau und ausführlich wie möglich (Pflegetagebuch). Das bedeutet, dass Sie wirklich jede Handlung erwähnen sollten, bei der die pflegebedürftige Person Hilfe benötigt, aber Sie sollten es auf jeden Fall vermeiden, die Situation zu übertreiben. Der Gutachter merkt, wenn Sie versuchen, durch Übertreibungen eine höhere Pflegestufe als nötig zu erreichen.
Pflegeperson sollte beim Termin anwesend sein
Um die detaillierten Fragen des Gutachters zur aktuellen Pflegesituation beantworten zu können, sollten Sie darauf achten, dass die Pflegeperson(en), die den größten Teil der Pflege leisten, bei der Begutachtung anwesend sind.
Tipp
Um einen möglichst gut vorbereiteten Eindruck zu machen und die Dringlichkeit der Pflegeeinstufung deutlich zu machen, sollten Sie sich bereits im Vorfeld Angebote für Wohnraumanpassungen zusenden lassen. Das kann z.B. ein Angebot für eine Rampe oder einen Badumbau sein. Wichtig ist, dass der MDK-Gutachter das Angebot sieht und es zur Kenntnis nimmt.