Pflegereform 2021

Die Pflegereform 2021 bringt einige Änderungen für die Pflege. Pflegebedürftige Menschen erhalten diese Leistungen ab dem nächsten Jahr.
Das deutsche Pflegesystem ist schon in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten, so dass eine Pflegereform 2021 dringend notwendig ist. Die Covid-19-Pandemie hat die Situation zusätzlich verschärft. Gesundheitsminister Spahn hat nun eine umfassende Pflegereform auf den Weg gebracht, bei der es unter anderem darum geht, dass Pflegebedürftige mehr Geld erhalten und gleichzeitig die Zuzahlung für die Unterbringung in einem Pflegeheim gesenkt werden soll. Auch ambulante Pflegedienste sind im Visier der aktuellen Reform, ebenso wie einige andere Punkte.

Deckelung der Zuzahlung zu den Pflegeheimkosten durch die Pflegereform 2021
Die Pflegereform 2021 sieht unter anderem eine Deckelung der Selbstbeteiligung an den Kosten für die Unterbringung in einem stationären Pflegeheim vor. Diese soll maximal 700 Euro pro Monat für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren betragen.
Die Gesundheitsministerin begründet dies damit, dass die Zuzahlung für die stationäre Pflege seit 2017 kontinuierlich um durchschnittlich 238 Euro gestiegen ist. Damit wuchs der Betrag auf 786 Euro, den die Pflegebedürftigen pro Monat für die Unterbringung in einem Heim selbst zahlen mussten. Hinzu kamen die Kosten für die Unterbringung sowie die Verpflegung und Investitionen in den Heimen. Damit stieg der Betrag zuletzt auf durchschnittlich bis zu 2.015 Euro pro Monat bundesweit an, wie Daten des Verbandes der Ersatzkassen zum 01. Juli dieses Jahres zeigen.
Dabei ist zu beachten, dass sich die Obergrenze nicht auf die Gesamtkosten für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung bezieht. Sie bezieht sich nur auf einen Teil der Summe, nämlich den einheitlichen Eigenanteil für die Pflegekosten. Die Kostenbeteiligung für Unterkunft und Verpflegung, die derzeit durchschnittlich 774 Euro beträgt, und der so genannte Investitionszuschuss, der derzeit durchschnittlich 455 Euro beträgt, sind in der Deckelung nicht enthalten.

Länder werden in die Pflicht genommen
Die Kosten für Investitionen in einer stationären Pflegeeinrichtung werden von den Ländern nach § 9 SGB XI bezuschusst. Im Zuge der Pflegereform 2021 werden die Länder in die Pflicht genommen, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu entlasten. Dies soll durch einen monatlichen Zuschuss von 100 Euro zu den Investitionskosten geschehen. Dies ist auch nach Ansicht von Experten angemessen. Immerhin werden die Bundesländer durch die anstehende Deckelung der Zuzahlungen um fast eine Milliarde Euro in der Sozialhilfe entlastet.
Neben der finanziellen Unterstützung sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig auch bei der Suche nach freien Plätzen in einer Pflegeeinrichtung unterstützt werden. Dies soll über eine neu geschaffene Internetplattform geschehen, auf der Pflegeeinrichtungen täglich ihre freien Kapazitäten und Angebote melden müssen.

Stärkere finanzielle Entlastung bei häuslicher und teilstationärer Pflege
Die Pflegereform 2021 sieht vor, dass Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, finanziell entlastet werden. Konkret bedeutet dies, dass die Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Juli 2021 um 5 Prozent erhöht werden. Dies betrifft sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen. Zur Erinnerung: Pflegegeld erhalten all jene, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, während Pflegesachleistungen an Personen gezahlt werden, die zu Hause, aber von einem professionellen Pflegedienst gepflegt werden.

Im Einzelnen gibt es folgende Zuschläge für die einzelnen Pflegegrade:

  • Liegt der Pflegegrad 2 vor, wird das Pflegegeld von derzeit 316 Euro monatlich auf 332 Euro monatlich erhöht. Die Unterstützung für Pflegesachleistungen erhöht sich von derzeit 689 Euro auf 723 Euro.
  • In der Pflegestufe 3 steigt das Pflegegeld von 545 Euro auf 572 Euro und die Pflegesachleistungen von 1.298 Euro auf 1.363 Euro.
  • In der Pflegestufe 4 steigt das Pflegegeld von 728 Euro auf 764 Euro pro Monat. Die Unterstützung durch Pflegesachleistungen steigt von 1.612 Euro auf 1.693 Euro pro Monat.
  • In der Pflegestufe 5 werden folgende neue Beträge gezahlt: Pflegegeld statt 901 Euro künftig 946 Euro und für Pflegesachleistungen statt derzeit 1 995 Euro mit der neuen Pflegereform dann 2 095 Euro.

Die Pflegereform 2021 bringt auch Änderungen bei den Pflegehilfsmitteln und der Verhinderungspflege.
Die neue Pflegereform 2021 sieht auch Änderungen bei den Pflegehilfsmitteln und der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege vor. Der Pauschalbetrag für die bisherige Unterstützung wird dauerhaft auf 60 Euro pro Monat erhöht. Ab 2023 gibt es zudem eine regelmäßige Anpassung an die jährliche Inflation.
Die Änderung bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist umfassender. Denn hier wird es eine Leistungszusammenfassung geben, bei der Angehörige, die ihre Lieben selbst pflegen, über ein sogenanntes Entlastungsbudget von insgesamt 3.300 Euro pro Jahr verfügen können. Bisher konnte nur die Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege mit jeweils 1.612 Euro pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Nun soll es möglich werden, die beiden Leistungen besser zu kombinieren und so den maximalen Betrag der zugesagten Unterstützung auch tatsächlich zu nutzen. Bislang war das Ganze nicht für jeden leicht verständlich. Das soll sich mit der Pflegereform 2021 ändern.
Außerdem wird die bisher obligatorische Vorpflegezeit für Angehörige von 6 Monaten abgeschafft. Diese war verpflichtend, bevor die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden konnte. Nun können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Leistungen noch individueller und konkreter auf ihre Bedürfnisse abstimmen.
Ein weiterer Punkt, der sich im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege mit der kommenden Reform ändern wird, ist, dass ein Teil davon künftig für die Ersatzpflege verwendet werden kann. Ab dem 1. Juli 2022 können bis zu 40 Prozent des gesamten Jahresbetrages für diese Form der Pflege verwendet werden, die auch stundenweise in Anspruch genommen werden kann.

Bedarfsgerechte Pflege zu Hause
Im Mittelpunkt der Pflegereform 2021 steht eine noch bedarfsgerechtere Versorgung der Pflegebedürftigen in ihrer eigenen Wohnung. Die Pflege soll noch besser mit den zu erbringenden Leistungen und den professionellen Pflegediensten abgestimmt werden können. Pflegebedürftige oder ihre pflegenden Angehörigen sollen frei entscheiden können, ob sie ganze Dienstleistungskomplexe in Anspruch nehmen oder Zeitkontingente für die Leistungserbringung wählen wollen. Auf diese Weise können sich die Betroffenen die notwendigen Leistungen entsprechend ihrer jeweiligen Pflegesituation individuell gestalten und zusammenstellen.

(Quelle: libify.com)

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