Förderungen durch Krankenkassen/ -verbände
Fördergelder 2025
DAK Gesundheit
Das Projekt „Oma-Opa-Auszeit“ wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach §20 h Sozialgesetzbuch V durch die DAK-Gesundheit gefördert
Förderbetrag: 2.579,50 Euro
TK - Techniker Krankenkasse
Gefördert wird die „Online Seminarreihe zu sozialrechtlichen Themen“ im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V durch die Techniker Krankenkasse.
Förderbetrag: 2.082,00 Euro
BARMER
„Seminarreihe Money Talk“ wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V durch die BARMER gefördert.
Förderbetrag: 2.791,00 Euro
Fördergelder 2024
BARMER
„Angels-Familien-Wochenende “ wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V durch die BARMER gefördert.
Förderbetrag: 2.905,00 Euro
AOK Bundesverband GbR
Förderung der Selbsthilfearbeit des Angelman e.V. für das Projekt im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach §20 h Sozialgesetzbuch V „UK-Wochenende für Familien mit Angel-Kindern ab 16 Jahren“
Förderbetrag: 3.899,00 Euro
GKV - Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
Förderung der Selbsthilfearbeit des Angelman e.V.
Förderbetrag: 35.000,00 Euro
BARMER
„Adult-Weekend: Familien-Wochenende mit erwachsenen Angels“ wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V finanziert durch die BARMER. Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber den Krankenkassen können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist der Angelman e.V. verantwortlich.
Förderbetrag: 3.840,00 Euro
BKK Dachverband
Das Projekt „Mama-Auszeit Wochenende“ wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach §20 h Sozialgesetzbuch V durch den BKK Dachverband gefördert
Förderbetrag: 2.660,00 Euro
DAK Gesundheit
Das Projekt „Oma-Opa-Auszeit“ wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach §20 h Sozialgesetzbuch V durch die DAK-Gesundheit gefördert
Förderbetrag: 1.900,00 Euro
TK - Techniker Krankenkasse
Gefördert wird das Projekt „Deutscher Behandlungsleitfaden für das Angelman-Syndrom – Übersetzung in die deutsche Sprache“ im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach §20 h Sozialgesetzbuch V
Förderbetrag: 3.362,60 Euro
Fördergelder 2023
BARMER
Die „Vortragsreihe Money-Talk“ wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V finanziert durch die BARMER. Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber den Krankenkassen können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist der Angelman e.V. verantwortlich.
Förderbetrag: 2.612,59 Euro
GKV - Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
Förderung der Selbsthilfearbeit des Angelman e.V.
Förderbetrag: 38.000,00 Euro
TK - Techniker Krankenkasse
Gefördert wird das Projekt „UK-Wochenende für Familien mit Angelman-Kindern ab 16 Jahren“ im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach §20 h Sozialgesetzbuch V
Förderbetrag: 3.500,00 Euro
DAK Gesundheit
Das Projekt „Papa-Auszeit 2023“ wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach §20 h Sozialgesetzbuch V durch die DAK-Gesundheit finanziert
Förderbetrag: 1.308,00 Euro
Fördergelder 2022
AOK Bundesverband GbR
Förderung der Selbsthilfearbeit des Angelman e.V. für das Projekt: „Online-Seminare und Stammtische zum Thema „Ernährungsempfehlungen“ bei Angelman-Syndrom“
Förderbetrag: 1.550,00 Euro
GKV - Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
Förderung der Selbsthilfearbeit des Angelman e.V.
Förderbetrag: 30.000,00 Euro
BARMER
Das „UK-Wochenende mit Kindern ab 16 Jahren“ wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V finanziert durch die BARMER. Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber den Krankenkassen können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist der Angelman e.V. verantwortlich.
Förderbetrag: 3.000,00 Euro
KKH - Kaufmännische Krankenkasse
Seminare und Stammtische zur unterstützten Kommunikation
Förderbetrag: 2.000,00 Euro
TK - Techniker Krankenkasse
Seminare zu verschiedenen Themen rund um finanzielle Hilfen für Familien mit behinderten Kindern
Förderbetrag: 1.625,00 Euro
Fördergelder 2021
KKH - Kaufmännische Krankenkasse
Seminarreihe mit Marion Mahnke
Förderbetrag: 3.890,00 Euro
Fördergelder 2020
KKH - Kaufmännische Krankenkasse
verschiedene UK-Seminare und UK-Stammtische
Förderbetrag: 5.070,00 Euro
AOK
verschiedene Online Seminare
Förderbetrag: 4.000,00 Euro
BARMER
Die „Neuauflage der Angelman-Syndrom-Info“wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V finanziert durch die BARMER. Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber den Krankenkassen können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist der Angelman e.V. verantwortlich.
Förderbetrag: 6.368,35 Euro
Fördergelder 2019
Kaufmännische Krankenkasse
Little Angel-Wochenende
Förderbetrag: 3.104,00 Euro
Kaufmännische Krankenkasse
Seminar: „Herausforderndes Verhalten“
Förderbetrag: 1.280,00 Euro
Fördergelder 2018
GKV - Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
Förderung der Selbsthilfearbeit des Angelman e.V.
Förderbetrag: 30.000,00 Euro
Fördergelder 2017
Techniker Krankenkasse
Elternfortbildung: „Das iPad in der unterstützten Kommunikation für Kinder mit Angelman Syndrom“
Förderbetrag: 1.050,00 Euro
Selbstauskünfte über die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen für die jeweiligen Berichtsjahre
Gemeinsamer Monitoring-Ausschuss zur Anwendung der „Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“
